600 Euro Geldstrafe für den FCK
09/12/2024 11:12 AM
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss für das Abbrennen eines pyrotechnischen Gegenstandes beim Auswärtsspiel in Ulm mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Von der Strafe kann der FCK bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.
Beim Einlaufen der Mannschaften beim Spiel der Roten Teufel beim SSV Ulm am 1. Spieltag der Zweitligasaison 2024/25 wurde im Fanblock des 1. FC Kaiserslautern im Rahmen einer Choreographie ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalisches Feuer) entzündet.
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